Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2022 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7.c) Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Nein: 3, Enthaltungen: 8 |
Beschlossen am: | 28.05.2022 |
Basierend auf: | A8: Aktualisierung der Mustersatzungen |
Aktualisierung der Mustersatzungen
Beschlusstext
Die Konferenz des Bundesjugendwerks der AWO möge beschließen:
Dass die 2018 beschlossenen Mustersatzungen aktualisiert werden und in diesem
Zuge auch deren Verbindlichkeit für Jugendwerke geklärt wird.
Begründung
Die Mustersatzungen sind teilweise inhaltlich nicht ganz korrekt und nicht mehr
ganz aktuell. Neben der Verwendung des binären Geschlechtermodells fehlen
beispielsweise aktuelle Vorgaben zu digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen.
Aus unserer Sicht ist bei einer Überarbeitung der Mustersatzungen auch eine
Überprüfung der formalen Notwendigkeit starrer Vorstandsstrukturen bzw.
Vereinstrechtlicher Vorgaben interessant. Insbesondere auf Orts- und Kreisebenen
ohne Hauptamt, nehmen wir die zahlreichen formalen Vorgaben zunehmend als
Hindernis für ehrenamtliches Engagement wahr. So wünschen wir uns beispielsweise
eine Überprüfung, ob wirklich immer der gesamte BGB-Vorstand volljährig sein
muss. Auch Einladungsfristen von 2 Wochen samt Tagesordnungen oder die
Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder bei Satzungsänderungen sind
nach unseren Erfahrungen in der Praxis nicht immer realistisch. Statt formal
korrekter Vorgaben, die häufig aber kaum oder gar nicht umgesetzt werden,
wünschen wir uns daher möglichst niederschwellige und umsetzbare Vorgaben für
die Arbeit vor Ort.
Zudem wünschen wir uns für Gliederungen die Ferienfreizeiten durchführen, die
Aufnahme eines entsprechenden optionalen Satzungszwecks.
Fassung in Einfacher Sprache
Es gibt Vorlagen, an die sich jedes Jugendwerk halten soll. Dazu gehören auch
Mustersatzungen. Wir möchten, dass diese aktualisiert werden, damit wir uns zum
Beispiel auch online treffen können. Außerdem wollen wir wissen, wie genau wir
diese umsetzen müssen.