Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 7.c) Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 79, Nein: 2, Enthaltungen: 2 |
Beschlossen am: | 28.05.2022 |
Basierend auf: | A5: Aufwandsentschädigung für den Bundesvorstand |
Aufwandsentschädigung für den Bundesvorstand
Beschlusstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Die Konferenz möge beschließen, dass dem Bundesjugendwerksvorstand inkl. der
Revision ein monatliches Budget von 1080,00 € für Aufwandsentschädigungen zur
Verfügung steht. Über die Verwendung und Verteilung dieses Budgets entscheidet
der Bundesjugendwerksvorstand und berichtet darüber im
Bundesjugendwerksausschuss.
Begründung
In den vergangenen Jahren belief sich das monatliche Budget auf 880 €. Zum
01.01.2021 wurde die jährliche steuerfreie Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840
€ erhöht. Dementsprechend wurde die Ehrenamtspauschale für die stellvertretenden
Vorsitzenden erhöht, sodass der Betrag ausgeschöpft werden kann. Im Gleichklang
sollte auch die Pauschale für die Revision erhöht werden. Aufgrund der
gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeit der Vorsitzenden sollte dies durch
eine moderate Erhöhung der Aufwandsentschädigung honoriert werden. Das Budget
muss nicht ausgeschöpft werden, steht aber zur Verfügung. Die Vergangenheit
zeigt, dass der
Betrag häufig nicht ausgeschöpft wurde.
Fassung in Einfacher Sprache
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und bekommt dafür eigentlich kein Geld. Durch
eine Ehrenamtspauschale ist es Möglich, dass die Arbeit ein wenig Annerkennung
bekommt. Der Bundesvorstand entscheidet dann in der ersten Sitzung, wie das Geld
auf die verschiedenen Vorstandsposten verteilt werden sollen. In der
Vergangenheit wurde das gesamte Geld nicht immer komplett ausgezahlt.