Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2022 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7.c) Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Nein: 0, Enthaltungen: 2 |
Beschlossen am: | 29.05.2022 |
Basierend auf: | A17: Kindergrundsicherung jetzt – aber richtig! |
Kindergrundsicherung jetzt – aber richtig!
Beschlusstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Bereits 2020 haben wir, das Jugendwerk der AWO, beschlossen, dass eine
Kindergrundsicherung eingeführt werden muss und Forderungen formuliert, wie sie
ausgestaltet sein muss, um Kinder- und Jugendarmut tatsächlich zu bekämpfen. Die
Regierungsparteien haben die Einführung einer solchen Grundsicherung nun im
Koalitionsvertrag festgehalten und eine Umsetzung bis Ende 2023 angekündigt. Das
begrüßen wir sehr.
Wir fordern, dass die Kindergrundsicherung tatsächlich bis Ende 2023 eingeführt
wird, da sie einen entscheidenden Baustein auf dem Weg zur Abschaffung der
Kinderarmut darstellt. Nichtsdestotrotz gibt es einige Punkte, die aus unserer
Sicht bei der Ausgestaltung Beachtung finden müssen und zum Teil unzureichend im
Koalitionsvertrag festgeschrieben sind.
Für eine gute, armutsfeste Absicherung aller Kinder und Jugendlichen ist
entscheidend,
dass die Kindergrundsicherung einfach, automatisiert und unbürokratisch
gezahlt wird.
dass sie allen Kindern und Jugendlichen zu Gute kommt. Hier müssen die
aktuellen Pläne der Bundesregierung angepasst werden: Neben der im
Koalitionsvertrag festgehaltenen Bündelung von Kindergeld, Leistungen nach
dem SGB II/XII für Kinder, Teilen des Bildungs- und Teilhabepakets und des
Kinderzuschlags müssen auch die Kind-bedingten Anteile des Wohngeldes und
insbesondere des Asylbewerber-Leistungsgesetzes einbezogen werden, um
wirklich die Existenz ALLER in Deutschland lebenden Kinder und
Jugendlichen zu sichern.
dass sie die Kinder und Jugendlichen selbst zu Rechtsträger*innen macht
und diese den Anspruch innehaben, nicht ihre Sorgeberechtigten. So wird
vermieden, dass die Kindergrundsicherung auf Ansprüche der
Sorgeberechtigten angerechnet werden kann.
dass sie Armut wirkungsvoll bekämpft und nicht Kinder von
Besserverdienenden besser stellt. Dafür ist es entscheidend, die
Kinderfreibeträge aus dem Steuerrecht in die Ausgestaltung der
Kindergrundsicherung miteinzubeziehen und das gleiche sächliche und
soziokulturelle Existenzminimum für alle Kinder festzulegen. Das ist im
aktuellen Koalitionsvertrag leider nur perspektivisch angedacht, muss aber
von Anfang an mitgedacht werden. Jedes Kind muss gleich viel wert sein!
dass sie existenzsichernd ist, das heißt, dass ihre Höhe nach
tatsächlichem Bedarf und nicht abhängig von der Lage des Bundeshaushalts
festgelegt wird.
dass Kinder, Jugendliche und auch Kinder- und Jugendverbände in die
Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gehört werden und ein
Mitspracherecht haben. Dies gilt insbesondere in im Falle der angestrebten
Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums.
Begründung
Jeder fünfte Mensch unter 18 Jahren lebt in Deutschland in Armut. Als Jugendwerk
der AWO setzen wir uns insbesondere für von Armut betroffene Kinder und
Jugendliche ein. Wir finden den aktuellen Zustand unerträglich. Die
Kindergrundsicherung hat das Potential viele Kinder und Jugendliche vor Armut zu
schützen und ihre Lebenssituationen zu verbessern. Deshalb unterstützen wir die
Bestrebungen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. In der Ausgestaltung
dieser gibt es aber viele Punkte zu beachten, um eine tatsächlich
existenzsichernde, sozial gerechte, bedarfsangepasste Maßnahme zu gestalten, die
bei den Kindern und Jugendlichen ankommt. Wir haben deshalb Forderungen in Bezug
auf die kommende Kindergrundsicherung formuliert, die dabei unbedingt in die
Gestaltung einbezogen werden müssen.
Fassung in Einfacher Sprache
Viele Kinder und Jugendliche in Deutschland leben in armen Familien. Damit sie
bald nicht mehr in Armut leben müssen, soll es eine Kindergrundsicherung geben.
Das ist Geld für Kinder und Jugendliche, die zum Beispiel das Kindergeld
ersetzen soll. Wir als Jugendwerk fordern das schon länger. Die aktuelle
Regierung möchte die Kindergrundsicherung einführen. Wir haben als Jugendwerk
wichtige Punkte für eine gerechte und wirklich hilfreiche Kindergrundsicherung
formuliert. Diese müssen bei der Umsetzung eingeplant werden. Die
Kindergrundsicherung muss deshalb das alles sein:
Einfach zu bekommen.
Für alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendliche.
Das Kind selbst hat den Anspruch darauf.
Sie muss Kindern in Armut helfen, nicht mehr arm zu sein.
Sie muss alles, was zum Leben von Kindern und Jugendlichen gehört,
abdecken.
Kinder und Jugendliche müssen mithilfe ihrer Verbände (zum Beispiel das
Jugendwerk) darüber bestimmen dürfen, was alles für sie zum Leben gehört
und bezahlt werden muss.