Antrag: | Statutänderung: Verbindlichkeit von Bundesbeschlüssen |
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Antragsteller*in: | Bezirksjugendwerk Unterfranken |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.05.2022, 22:05 |
Ä1 zu A2: Statutänderung: Verbindlichkeit von Bundesbeschlüssen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 5 bis 7 einfügen:
„Beschlüsse der Bundesjugendwerkskonferenz und des Bundesjugendwerksausschusses sind für die Mitgliedsgliederungen des Bundesjugendwerkes verbindlich, sofern diese als Grundsatzantrag gekennzeichnet sind und mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Die Satzungen der Mitgliedsgliederungen müssen eine Regelung dahingehend enthalten,
Von Zeile 5 bis 7 einfügen:
„Beschlüsse der Bundesjugendwerkskonferenz und des Bundesjugendwerksausschusses sind für die Mitgliedsgliederungen des Bundesjugendwerkes verbindlich, sofern diese als Grundsatzantrag gekennzeichnet sind und mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Die Satzungen der Mitgliedsgliederungen müssen eine Regelung dahingehend enthalten,
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