Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2022 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7.b) Statutänderung |
Antragsteller*in: | Bundesjugendwerk |
Status: | Abgelehnt |
Beschlossen am: | 28.05.2022 |
Eingereicht: | 28.05.2022, 17:26 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A2NEU: Statutänderung: Verbindlichkeit von Bundesbeschlüssen
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Das Statut des Bundesjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt e. V. wird wie folgt
geändert:
Das Statut wird unter Ziff. 6 (Verbindlichkeit von Bundesbeschlüssen) ergänzt:
- „Beschlüsse ab der Bundesjugendwerkskonferenz 2022 sind für die
Mitgliedsgliederungen des Bundesjugendwerkes verbindlich. Die Satzungen
der Mitgliedsgliederungen müssen eine Regelung dahingehend enthalten, dass
die Beschlüsse der Bundesjugendwerkskonferenz zu bundespolitischen
Aufgaben und zur Wahrung der Einheitlichkeit des Gesamtverbandes
verbindlich für die Mitgliedsgliederungen sind.“
Begründung
Seit geraumer Zeit wird in Rahmen der Bundesjugendwerkskonferenzen immer wieder
über die Verbindlichkeit von Bundesbeschlüssen diskutiert. Diese Frage wurde
jedoch nicht ausdiskutiert. Vielmehr wurde es bei dem Hinweis belassen, dass
Bundesbeschlüsse für die Jugendwerke keinen verbindlichen Charakter haben. Auch
rechtlich stellt es sich so dar, dass Bundesbeschlüsse für die einzelnen
Verbände keinen verbindlichen Charakter haben, da diese in die
Selbstorganisation eingreifen. Bei bestimmten Themen erweist sich dies als
hinderlich, insbesondere, wenn das Jugendwerk eine einheitliche Position oder
Haltung entwickelt, weshalb eine Selbstverpflichtung z. T. nicht ausreicht. Aus
diesem Grund befürwortet der Bundesjugendwerksvorstand eine Regelung zur
Verbindlichkeit von Bundesbeschlüssen in das Statut aufzunehmen. Diese Regelung
soll jedoch nur die direkt angeschlossenen Landes- und Bezirksjugendwerke
betreffen. Zwar betrifft die Regelung Grundsätze des Aufbaus des Jugendwerkes.
Gleichwohl werden die Beschlüsse gerade durch die Gremien des Bundesjugendwerkes
herbeigeführt, die durch Delegierte der Gliederungen gebildet werden.
Fassung in Einfacher Sprache
Mit der neuen Regelung sollen Beschlüsse von der Bundesjugendwerkskonferenz und
dem Bundesjugendwerksausschuss für die Landes- und Bezirksjugendwerke
verbindlich sein. Das heißt, dass diese Beschlüsse dann befolgt werden müssen.
Dies gilt aber nur für Beschlüsse, die unbedingt auf Bundesebene getroffen
werden müssen. Unser Jugendwerk ist von unten nach oben aufgebaut. Aber dadurch,
dass Menschen aus den Gliederungen die Entscheidungen über die Anträge treffen,
ist sicher, dass alle mitgenommen werden. Damit die Beschlüsse für alle Landes-
und Bezirksjugendwerke gelten, müssen diese ihre Satzung ändern.
Kommentare