| Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7.c. Weitere Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 80, Enthaltungen: 1 |
| Beschluss durch: | Bundeskonferenz |
| Beschlossen am: | 16.05.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Aufwandsentschädigung für den Bundesvorstand
Antragstext in einfacher Sprache
Die Bundesjugendwerkskonferenz beschließt:
dass dem Bundesjugendwerksvorstand inklusive der Revision ein monatliches Budget
von 1295€ für pauschale Aufwandsentschädigungen zur Verfügung steht.
Über die Verwendung und Verteilung dieses Budgets entscheidet der
Bundesjugendwerksvorstand.
Begründung in einfacher Sprache
In den vergangen Jahren wurde als Aufwandsentschädigung für den
Bundesjugendwerksvorstand inklusive der Revision ein Budget in Höhe von 1080,00€
beschlossen.
Aufgrund steigender Inflation wollen wir dieses Budget erhöhen. Zwischen 2022
und 2026 ist das Preisniveau in Deutschland um etwa 20 % gestiegen. Entsprechend
schlagen wir eine Erhöhung von 19,9 % vor.
Das Budget muss nicht ausgeschöpft werden. Die pauschale Aufwandsentschädigung
ist in der Satzung des Bundesjugendwerks unter §7 Bundesjugendwerksvorstand,
Absatz 8 geregelt. Dort heißt es:
“Die Mitglieder des Vorstands und der Revision haben Anspruch auf Erstattung
ihrer im Zusammenhang mit der Vorstands- und Revisionstätigkeit entstehenden
Auslagen. Darüber hinaus kann eine angemessene Vergütung im Sinne einer
pauschalen Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Entscheidung über die Höhe
der Aufwandsentschädigungen trifft die Bundesjugendwerkskonferenz.”
