| Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7.c. Weitere Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
| Beschluss durch: | Bundeskonferenz |
| Beschlossen am: | 17.05.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Diskriminierungskritische Öffnung des Jugendwerks der AWO
Antragstext in einfacher Sprache
Die Bundesjugendwerkskonferenz beschließt:
Das Jugendwerk der AWO verpflichtet sich zu einer zu einer langfristigen und
strukturellen diskriminierungskritischen Öffnung auf allen Ebenen des Verbandes.
Die diskriminierungskritische Öffnung versteht das Jugendwerk als langfristigen,
strukturellen Prozess, der sowohl politische Positionierung als auch
organisatorische Veränderung umfasst.
Ziel dieses Prozesses ist es, bestehende Ausschlüsse zu erkennen und abzubauen.
Strukturen, Entscheidungswege, Kommunikationsformen und Angebote des Jugendwerks
sollen so weiterentwickelt werden, dass alle jungen Menschen, insbesondere jene
mit Diskriminierungserfahrungen, gleichberechtigt, sicher und selbstbestimmt
teilhaben und das Jugendwerk aktiv mitgestalten können.
Zur Umsetzung beschließt die Bundeskonferenz folgende Maßnahmen:
1. Entwicklung einer bundesweiten Strategie zur
diskriminierungskritischen Öffnung
Der Bundesvorstand erarbeitet gemeinsam mit den Gliederungen eine bundesweite
Strategie und Leitlinien zur diskriminierungskritischen Öffnung des Jugendwerks.
Diese Strategie soll:
konkrete bundesweite Ziele und Maßnahmen definieren,
einen Zeitplan für den Umsetzungsprozess enthalten,
ggf. Verantwortlichkeiten innerhalb der Verbandsstrukturen festlegen,
sowie Mechanismen zur Überprüfung und Weiterentwicklung vorsehen.
Der Prozess soll insbesondere folgende Ebenen berücksichtigen:
Strukturen und Entscheidungsprozesse
Verbandskultur und Selbstverständnis
Zugänge und Beteiligungsmöglichkeiten
Bildungsarbeit und Qualifizierung
Personal- und Ehrenamtsstrukturen
nachhaltige Bindung von Personal und Ehrenamt
Die diskriminierungskritische Öffnung beginnt nicht erst mit Abschluss der
Strategieentwicklung. Der Bundesvorstand entwickelt zeitnah Maßnahmen, die
unmittelbar bei allen bundesweiten Veranstaltungen verbindlich umgesetzt werden.
Der Prozess der Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen kann gemeinsam mit
weiteren Jugendwerker*innen erfolgen.
2. Analyse bestehender Strukturen und möglicher Ausschlüsse
Der Bundesvorstand führt gemeinsam mit den Gliederungen eine strukturierte
Bestandsaufnahme durch. Ziel ist es zu prüfen:
welche strukturellen, sozialen oder finanziellen Barrieren die Teilnahme
junger Menschen erschweren,
inwiefern bestehende Strukturen oder Routinen Ausschlüsse reproduzieren,
wie Entscheidungs- und Beteiligungsstrukturen inklusiver gestaltet werden
können,
wie Sprache, Öffentlichkeitsarbeit und Materialien
diskriminierungssensibler gestaltet werden können.
3. Verankerung diskriminierungs- und rassismuskritischer
Perspektiven in Bildungsarbeit und Qualifizierung
Diskriminierungskritische und rassismuskritische Inhalte werden verbindlicher
Bestandteil der Bildungs- und Qualifizierungsarbeit sowie von regulären
Veranstaltungen im Jugendwerk.
Dazu gehören insbesondere:
regelmäßige Sensibilisierungs- und Fortbildungsangebote auf allen Ebenen
zu verschiedenen Diskriminierungsformen wie Rassismus, Antisemitismus,
Klassismus, Ableismus, Adultismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit,
die Berücksichtigung intersektionaler Perspektiven, um das Zusammenspiel
verschiedener Diskriminierungsformen sichtbar zu machen und zu bearbeiten,
die feste Verankerung diskriminierungs- und rassismuskritischer Inhalte in
Angeboten der politischen Bildung des Jugendwerks,
Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für Ehren- und Hauptamtliche
zur Auseinandersetzung mit Machtverhältnissen, Privilegien und
struktureller Diskriminierung im Verband.
die Schaffung von verbindlichen Bildungsbausteinen (z.B. einer
rassismuskritische Viertelstunde), die kein freiwilliges Zusatzangebot
sind, sondern in regulären Veranstaltungen fest eingewebt sind. Ziel ist
es, Diskriminierungskritik als Querschnittsaufgabe zu etablieren, die alle
Aktiven in ihrer jeweiligen Funktion erreicht.
4. Aufbau diskriminierungssensibler Schutz- und
Beschwerdestrukturen
Das Jugendwerk entwickelt bundesweite Mindeststandards, um
diskriminierungssensible, sichere und unterstützende Räume innerhalb des
Verbandes zu gewährleisten.
Dazu gehören unter anderem:
die Ausarbeitung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung und
Aktualisierung von Schutzkonzepten für Veranstaltungen, Ferienfahrten und
Freizeitangebote,
die Entwicklung von Awareness-Konzepten für Veranstaltungen, Ferienfahrten
und Freizeitangeboten,
niedrigschwellige und vertrauenswürdige Beschwerdestrukturen bei
Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen,
klare Verfahren zum Umgang mit diskriminierenden Vorfällen innerhalb des
Verbandes.
Eine Verankerung der Schutz- und Beschwerdestrukturen wird durch eine
Aufnahme in die Satzung der Gliederungen angestrebt.
5. Stärkung von Empowerment- und Beteiligungsstrukturen
Das Jugendwerk fördert gezielt Strukturen und eigene Räume für junge Menschen
mit Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen.
Diese Räume sollen:
Austausch und Vernetzung ermöglichen,
Empowerment unterstützen,
sowie Perspektiven stärker in die Verbandsarbeit und Entscheidungsprozesse
einbringen.
Schaffung von Beteiligungs- und Vernetzungsformaten für junge Menschen mit
Diskriminierungserfahrungen.
Sicherstellung ihrer strukturellen Mitwirkung an Entscheidungsprozessen.
Dabei wird geprüft, wie bestehende Beteiligungsstrukturen des Jugendwerks
inklusiver gestaltet werden können.
6. Kooperation mit Fachstellen
Das Jugendwerk baut kontinuierlich Kooperationen mit Fachstellen, Initiativen
und Organisationen aus den Bereichen Antidiskriminierung, Antirassismus und
Demokratiebildung aus. Ziel hiervon ist es, fachliche Expertise in die
Weiterentwicklung des Verbandes einzubeziehen und sich im Prozess der
diskriminierungs- und rassismuskritischen Öffnung auch bewusst von außen
kritisch reflektieren und beraten zu lassen.
7. Bericht und Evaluation
Der Bundesvorstand berichtet regelmäßig über:
den Stand der Entwicklung der Strategie,
bereits umgesetzte Maßnahmen,
sowie identifizierte Herausforderungen im Prozess der
diskriminierungskritischen Öffnung.
Die Umsetzung einer diskriminierungskritischen Öffnung erfordert zusätzliche
zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen, insbesondere für
Fortbildungen, Beratungsprozesse und strukturelle Veränderungen. Da die Mittel
aus den Kinder- und Jugendplänen perspektivisch nicht steigen und Kürzungen
möglich sind, muss die Umsetzung realistisch geplant werden. Zeitgleich muss auf
allen Ebenen für eine bedarfsgerechte Förderung lobbyiert werden. Grundsätzlich
dürfen fehlende Mittel keine Ausrede für die Umsetzung einer
diskriminierungskritischen Öffnung sein. Hierfür können Projektmittel
unterstützend eingesetzt werden.
Begründung in einfacher Sprache
Das Jugendwerk der AWO versteht sich als demokratischer, solidarischer und
emanzipatorischer Jugendverband. Unsere Arbeit gründet auf den zentralen Werten
Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität, Toleranz und Emanzipation.
Diese sind fest in der Satzung sowie in den Leitsätzen verankert. Als
politischer Kinder- und Jugendverband verfolgen wir das Ziel, undemokratischen
Tendenzen in der Gesellschaft aktiv entgegenzuwirken (vgl. Leitsätze des
Jugendwerks der AWO, Punkt 4) und uns konsequent für eine demokratische,
inklusive und gerechte Gesellschaft einzusetzen.
Dabei leitet uns die Vision einer Welt, in der Vielfalt als Bereicherung
anerkannt wird und alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Unsere
Bildungsarbeit knüpft unmittelbar an diese Grundhaltung an. Sie basiert auf den
Prinzipien der Solidarität, Inklusion und Antidiskriminierung. Sie zielt darauf
ab, junge Menschen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken und gesellschaftliche
Teilhabe für alle zu fördern.
Daraus ergibt sich für uns der Auftrag, aktiv gegen Diskriminierung, Ausgrenzung
und jede Form von Menschenfeindlichkeit einzutreten. Der Kampf gegen Rechts ist
dabei ein zentraler Bestandteil unserer politischen Haltung. Wer sich
glaubwürdig gegen rechts positioniert, muss deshalb konsequent für
Gleichwertigkeit und gegen Diskriminierung eintreten, nach außen, aber auch nach
innen.
Wenn wir uns gegen rechts stellen, reicht es nicht, nur politische Positionen zu
vertreten. Wir müssen auch sicherstellen, dass unsere eigenen Strukturen nicht
ungewollt Ausschlüsse reproduzieren. Sonst entsteht ein Widerspruch zwischen
Anspruch und Praxis. Eine offene, solidarische und vielfältige Gesellschaft
lässt sich nur glaubwürdig vertreten, wenn sie auch im eigenen Verband gelebt
wird.
Diskriminierung findet nicht nur im direkten Miteinander statt. Sie kann auch in
Regeln, Abläufen und Gewohnheiten von Organisationen verankert sein. Wenn wir
als Jugendwerk unserem Anspruch gerecht werden wollen, müssen wir unsere eigenen
Strukturen kritisch reflektieren. Wir müssen erkennen, wo unsere Strukturen
Zugänge ermöglichen oder erschweren, und sie entsprechend verändern.
Eine diskriminierungskritische Öffnung ist daher kein „Zusatz“, sondern eine
notwendige Konsequenz unseres Selbstverständnisses. Konkret bedeutet das:
Barrieren abbauen, Beteiligung für mehr junge Menschen ermöglichen und Räume
schaffen, in denen unterschiedliche Perspektiven sichtbar werden und echten
Einfluss haben. Dazu gehört es auch, bestehende Hürden wie finanzielle
Einschränkungen, fehlende Repräsentation, sprachliche Barrieren oder
unzureichende Beschwerdestrukturen aktiv anzugehen.
Eine diskriminierungskritische Öffnung stärkt das Jugendwerk langfristig. Sie
macht den Verband zugänglicher, vielfältiger und politisch glaubwürdiger und
trägt dazu bei, sicherere Räume für junge Menschen mit Diskriminierungserfahrung
zu schaffen. So können wir unserem Anspruch näherkommen, ein Verband für alle
jungen Menschen zu sein und gleichzeitig konsequent gegen die extreme Rechte und
für eine solidarische Gesellschaft einzutreten.
