| Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7.c. Weitere Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
| Beschluss durch: | Bundeskonferenz |
| Beschlossen am: | 17.05.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Ergänzung des Schutzkonzepts: Verpflichtende Teilnahme an Awareness-Schulungen für den Bundesvorstand
Antragstext in einfacher Sprache
Die Bundesjugendwerkskonferenz beschließt:
Dass folgende Ergänzung in das Schutzkonzept des Bundesjugendwerks der AWO
aufgenommen wird. Einzufügen am Ende des Absatzes „Awareness-Schulung“ (S. 16):
„Der Bundesvorstand ist verpflichtet, pro Vorstandperiode an einer Awareness-
Schulung teilzunehmen. Mitglieder der Bundesrevision sind von dieser Regelung
ausgenommen.“
Begründung in einfacher Sprache
Die Mitglieder des Bundesvorstands tragen eine besondere Verantwortung für
Veranstaltungen des Bundesjugendwerks.
Der Vorstand ist eine wichtige Ansprechstelle für das A-Team. Das gilt
besonders, wenn Fälle eine weitergehende Bearbeitung benötigen oder die
Eskalationsstufe 2 erreichen.
Der Vorstand entscheidet außerdem über konkrete Maßnahmen, wenn es zu
Grenzüberschreitungen kommt (ausführende Instanz),.
Damit der Vorstand diese Aufgaben gut erfüllen kann, sollten alle Mitglieder an
einer Awareness-Schulung teilnehmen. Das gilt für alle – auch für
Vorstandsmitglieder, die nicht in A-Teams arbeiten möchten.
Eine solche Schulung kann auch speziell für den Vorstand angeboten werden.
Angefügt ist das aktuelle Schutzkonzept (Stand 2024).
