| Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7.c. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Bundesjugendwerk der AWO e.V. |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.04.2026, 22:03 |
A3: Ergänzung des Schutzkonzepts: Verpflichtende Teilnahme an Awareness-Schulungen für den Bundesvorstand
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext in einfacher Sprache
Begründung in einfacher Sprache
Die Mitglieder des Bundesvorstands tragen eine besondere Verantwortung für
Veranstaltungen des Bundesjugendwerks.
Der Vorstand ist eine wichtige Ansprechstelle für das A-Team. Das gilt
besonders, wenn Fälle eine weitergehende Bearbeitung benötigen oder die
Eskalationsstufe 2 erreichen.
Der Vorstand entscheidet außerdem über konkrete Maßnahmen, wenn es zu
Grenzüberschreitungen kommt (ausführende Instanz),.
Damit der Vorstand diese Aufgaben gut erfüllen kann, sollten alle Mitglieder an
einer Awareness-Schulung teilnehmen. Das gilt für alle – auch für
Vorstandsmitglieder, die nicht in A-Teams arbeiten möchten.
Eine solche Schulung kann auch speziell für den Vorstand angeboten werden.
Angefügt ist das aktuelle Schutzkonzept (Stand 2024).

Kommentare