Aktuelle Satzung regelt unter § 6 Ziff. 2 Abs. 2:
"Er beschließt für den Gesamtverband bindendüber folgende Angelegenheiten:
[...]
den Einsatz von Beauftragten und kooptierten Mitgliedern des Bundesjugend-
werksvorstandes"
Das finden wir sinnvoll und wollen es entsprechend umsetzen.
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