Änderungen von S1 zu S1
Ursprüngliche Version: | S1 (Version 1) |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.03.2024, 14:37 |
Neue Version: | S1 (Version 2) |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 11.05.2024, 15:58 |
Titel
Antragstext in einfacher Sprache
Von Zeile 185 bis 186 einfügen:
der Delegierten und mindestens ein Drittel der Mitglieder im Sinne des § 3 anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit ist auf Antrag festzustellen.
Bei Beschlussunfähigkeit ist der Bundesjugendwerksvorstand verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen einen zweiten Bundesjugendwerksausschuss mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; dieser ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
Von Zeile 210 bis 211:
2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus zwei Vorsitzenden, wovon mindestens eine Person weiblich sein muss, Vorsitzenden und weiteren drei bis sieben Stellvertretenden.
Mindestens eine Vorsitz- und mindestens eine Stellvertretenden-Position müssen von einer FLINTA-Person (Frau, lesbisch, intergeschlechtlich, nichtbinär, transgeschlechtlich, agender) besetzt sein.