Es werden nur Gertänke ausgeschenkt, die zum Verkauf an Personen über 16 Jahren erlaubt sind. Beispielsweise Bier, Sekt, Wein.
Daher sollte der Verkauf aus unserer Sicht auch ab 16 Jahren möglich sein. Wir denken, dass Personen in diesem Alter genauso die Verantwortung übernehmen können, wie Personen über 18 Jahren.

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