Unsere Meinung nach sollte die betroffene Person die Möglichkeit haben sich zu äußern / zu widersprechen, spätestens wenn es um das letzte Mittel "Ausschluss aus der Veranstaltung" geht.
Dieser Widerspruch sollte je nach Schwere des Vergehens/Konsequenzen im Gespräch vor Ort oder als seperates Gespräch geklärt und bestenfalls dokumentiert werden. Dies entspricht meines Wissen bereits dem aktuellen Vorgehen des Bundesjugendwerks.
Trotz Widerspruch kann das Orga-Team (vetreten durch mind. 3 Personen) natürlich auf ihrer Konsequenz beharren.

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