| Antrag: | Regelwerk: Alkohol auf Veranstaltungen des Bundesjugendwerks der AWO |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BJW Westliches Westfalen |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 06.05.2026, 20:13 |
Ä14 zu A12: Regelwerk: Alkohol auf Veranstaltungen des Bundesjugendwerks der AWO
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext in einfacher Sprache
Von Zeile 19 bis 22:
Des Weiteren dürfen auf diesen beiden Veranstaltungen Getränke nur von Menschen über 18 Jahren verkauft werden. Bei selbst angebotenen Getränken sind alle alkoholischen Getränke mindestens doppelt so teuer wie das teuerste nicht-alkoholische Getränk.Das günstigste Getränk (ausgenommen Wasser, welches kostenlos zur Verfügung gestellt wird) darf nicht alkoholisch sein.
Von Zeile 19 bis 22:
Des Weiteren dürfen auf diesen beiden Veranstaltungen Getränke nur von Menschen über 18 Jahren verkauft werden. Bei selbst angebotenen Getränken sind alle alkoholischen Getränke mindestens doppelt so teuer wie das teuerste nicht-alkoholische Getränk.Das günstigste Getränk (ausgenommen Wasser, welches kostenlos zur Verfügung gestellt wird) darf nicht alkoholisch sein.

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