| Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7.c. Weitere Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
| Beschluss durch: | Bundeskonferenz |
| Beschlossen am: | 17.05.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Erstellung eines sexualpädagogischen Konzeptes
Antragstext in einfacher Sprache
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge Folgendes beschließen:
Das Bundesjugendwerk soll ein Konzept entwickeln, in dem Grundlagen und eine
gemeinsame Haltung zum Umgang mit Themen wie Sexualität, Identität und Vielfalt
festgehalten werden.
In dem Konzept werden Begriffe und Grundlagen erklärt.
Es soll erklären, wie wir Themen wie Sexualität, Identität, Beziehungen und
Vielfalt verstehen. In Kombination mit einem Schutzkonzept soll das Konzept für
die Ausblidung von ehrenamtlichen Teamenden zur Stärkung der Handlungssicherheit
genutzt werden können.
Begründung in einfacher Sprache
Ein sexualpädagogisches Konzept ist ein Plan.
Der Plan soll uns uns als Jugendwerkler*innen bei der Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen helfen.
Der Plan hilft zum Beispiel bei diesen Sachen:
- Fragen von jungen Menschen zum Thema beantworten
- Teamer*innen sicherer machen
- Menschen respektvoll behandeln
Der Plan schützt auch vor Gewalt, er hilft also, dass keine Gewalt passiert.
Wenn wir über Sexualität sprechen können und uns weiterbilden, schützt das vor
Gewalt.
Das heißt also, ein sexualpädagigisches Konzept ist ein Schutzfaktor vor Gewalt.
Expert*innen für Kinderschutz empfehlen so ein Konzept zu haben.
Zum Erstellen des Konzeptes kann das Bundesjugendwerk Material und Wissen aus
den Jugendwerken (Gliederungen) benutzen. Das Bundesjugendwerk kann auch
Fachleute dazu fragen.
Das Bundesjugendwerk soll einen Entwurf dafür erarbeiten. Dieser Entwurf kann
durch die Jugendwerke überarbeitet oder angepasst werden. Ein
sexualpädagogisches Konzept wird von allen Jugendwerken gebraucht. Mit einem
Entwurf durch das Bundesjugendwerk können alle leichter (weiter-)arbeiten.
