Die Bundesregierung kann ein Parteiverbotsverfahren nicht selbst prüfen, sondern muss es beim Bundesverfassungsgericht in Auftrag geben.
| Antrag: | Unsere Antwort heißt Solidarität - Landtagswahlen im Osten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BJW Unterfranken |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 13:40 |

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